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Ga (Sbb)

Kündigen Ga (Sbb): Schritt-für-Schritt Anleitung

Erfahren Sie, wie Sie Ga (Sbb) einfach kündigen können. Nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt Anleitung und erhalten Sie 4.8/5 Bewertungen. Jetzt informieren!

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Füllen Sie das untenstehende Formular wie für einen elektronischen Stornierungsprozess aus: Ihre Daten werden dann in Tocancel vorausgefüllt. Keine Buchstabenvorschau auf dieser Seite.

Wann möchten Sie Ga (Sbb) beenden?

GA der SBB kündigen: ihre rechte und der sicherste weg zur kündigung

Was ist das GA der SBB und warum sie es kündigen möchten

Das GA ist das Generalabonnement der Schweizerischen Bundesbahnen und berechtigt Sie zu unbegrenzten Fahrten im öffentlichen Verkehr der Schweiz. Sie nutzen Züge, S-Bahnen, Postautos, viele Schiffe und städtische Verkehrsmittel ohne einzelne Billette zu kaufen. Viele Pendlerinnen und Pendler schätzen diese Flexibilität - doch wenn sich Ihre Fahrtgewohnheiten ändern oder die jährliche Gebühr von CHF 3995.00 (2. Klasse) oder CHF 6520.00 (1. Klasse) nicht mehr wirtschaftlich ist, wird die Kündigung schnell zum wichtigen Thema.

Das Kernproblem: Das GA verlängert sich automatisch nach jedem Abojahr, und viele Nutzer wissen nicht, wie sie richtig kündigen oder wann die Frist abläuft. Genau hier unterstützt Tocancel Sie mit klaren, rechtssicheren Schritten. Die Kündigung ist möglich, aber nur, wenn Sie die korrekten Formulare einreichen und die Fristen beachten.

Wer betreibt das GA und wo kündigen sie

Hinter dem GA steht die SBB mit Hauptsitz in Bern. Das Abo wird über SwissPass verwaltet - die digitale Plattform für alle Schweizer Bahntickets und Abos. Deshalb läuft jede Kündigung über swisspass.ch, nicht über die SBB-Website oder die Bahnapp allein. Viele Nutzer suchen vergeblich in der App nach einem Kündigungsknopf und geben dann auf.

Der Kundenservice der SBB ist unter 0848 44 66 88 erreichbar (täglich verfügbar). Zusätzlich finden Sie einen Chatbot auf sbb.ch. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Kündigung dokumentiert ist, empfiehlt Tocancel die schriftliche Einreichung über Ihr SwissPass-Konto mit Bildschirmfotos als Beweis.

Wie viel kostet das GA und lohnt sich die kündigung

Die Jahresprämien sind gestaffelt nach Klasse und Alter. Ein GA Erwachsene 2. Klasse kostet CHF 3995.00 jährlich, die 1. Klasse CHF 6520.00. Für Jugendliche, Senioren und Kinder gibt es reduzierte Tarife. Dazu kommen mögliche Verwaltungsgebühren bei Änderungen oder vorzeitiger Kündigung.

Wenn Sie das GA nur noch selten nutzen, zahlen Sie oft zu viel. Pendler, die nur zwei- bis dreimal pro Woche fahren, sparen mit Sparbilletten, einem Z-Pass oder regionalen Verbundabos teilweise mehr als 50 Prozent gegenüber dem Jahres-GA. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Kündigung Ihre tatsächliche Nutzung zu analysieren.

Ihre rechtliche position beim GA kündigen

In der Schweiz schützt Sie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor versteckten Gebühren und unklaren Vertragsbedingungen. Das Konsumentenschutzgesetz verpflichtet die SBB zudem, Kündigungsfristen und -wege transparent zu kommunizieren. Wenn die SBB Sie nach der Kündigung weiterhin belastet, können Sie eine Reklamation bei der SBB einreichen oder die Ombudsstelle der SBB anrufen.

Ihr Recht: Sie dürfen das GA kündigen, ohne Buße zu zahlen, solange Sie die vertragliche Kündigungsfrist einhalten (normalerweise 30 Tage vor Aboende). Die SBB darf Sie nicht zwingen, das GA zu behalten, und muss Ihre Kündigung schriftlich bestätigen. Tocancel betont: Dokumentieren Sie jeden Schritt - Bestätigung, Zahlungsstop und eventuelle Rückbelastung.

Was die SBB-Bedingungen vorsehen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SBB ist festgehalten, dass das GA sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 6 Monate. Es gibt keine kostenlosen Probephasen. Diese Punkte finden Sie auf sbb.ch unter den GA-Bedingungen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen oder Chats im Support gelten nicht als rechtsgültig. Deshalb müssen Sie das offizielle Kündigungsformular über SwissPass einreichen und eine Bestätigung speichern. Tocancel empfiehlt Ihnen, diese Bestätigung mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Was passiert, wenn sie nicht korrekt kündigen

Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen oder das Formular nicht vollständig ausfüllen, verlängert sich Ihr Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Die SBB bucht dann die volle Jahresprämie ab, ohne Sie erneut zu benachrichtigen. Das ist rechtlich zulässig, weil Sie den Vertrag durch Untätigkeit akzeptiert haben.

Ihr Anspruch auf Rückerstattung erlischt nach der Verlängerung. Sie müssen dann sofort wieder kündigen und können nur in Ausnahmefällen (z.B. nachgewiesener Fehler seitens der SBB) eine teilweise Rückzahlung fordern. Deshalb ist Tocancel überzeugt: Prüfen Sie Ihre Abofristen sofort und setzen Sie sich eine Erinnerung.

Die sichersten wege, das GA zu kündigen

Es gibt mehrere Kanäle zur Kündigung des GA, doch nicht alle sind gleichwertig. Tocancel zeigt Ihnen die offizielle Hierarchie: am sichersten ist die schriftliche Kündigung über SwissPass, gefolgt von beglaubigter Post und telefonischer Bestätigung mit schriftlicher Nachverfolgung.

Kündigung online über SwissPass durchführen

SwissPass ist das offizielle Portal für alle SBB-Abos. Melden Sie sich an und folgen Sie diesen Schritten:

  1. Loggen Sie sich unter swisspass.ch in Ihr Konto ein
    • Verwenden Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse
    • Geben Sie Ihr Passwort ein
  2. Navigieren Sie zum Bereich "Meine Abos"
    • Suchen Sie das aktive GA
    • Klicken Sie auf die Detailseite
  3. Öffnen Sie das Kündigungsformular
    • Prüfen Sie die Kündigungsfrist (normalerweise 30 Tage vor Aboende)
    • Notieren Sie das Ablaufdatum
  4. Füllen Sie alle Pflichtfelder korrekt aus
    • Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Kundennummer ein
    • Nennen Sie den Grund der Kündigung (optional, aber empfohlen)
  5. Reichen Sie das Formular ab
    • Klicken Sie auf "Kündigung einreichen"
    • Warten Sie auf die Bestätigung auf dem Bildschirm
  6. Speichern Sie Ihre Bestätigung
    • Machen Sie einen Screenshot der Bestätigungsseite
    • Speichern Sie die Referenznummer
    • Laden Sie die Bestätigung als PDF herunter, falls möglich

Ohne eine sichtbare Bestätigung auf dem Bildschirm sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Kündigung eingegangen ist. Tocancel empfiehlt Ihnen: Warten Sie 5-7 Tage und prüfen Sie Ihr Konto erneut, um zu sehen, ob der Status auf "gekündigt" wechselt.

Kündigung per post oder beglaubigter mail

Wenn Sie die digitale Route nicht vertrauen oder kein Passwort für SwissPass haben, können Sie auch schriftlich kündigen. Schreiben Sie einen Brief mit folgenden Angaben:

  • Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer
  • Ihre GA-Kundennummer (auf jeder Rechnung)
  • Das Datum, ab dem Sie das GA beenden möchten
  • Die Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung

Senden Sie diesen Brief per Einschreiben (Einschreiben A-Post oder A-Plus) an: SBB, SwissPass Service, Mittelstrasse 43, 3000 Bern. Die Einschreiben-Nummer dient als Beweis, dass Sie gekündigt haben. Tocancel rät: Bewahren Sie den Beleg mindestens bis zum Ende des Abojahres auf.

Kündigung per telefon mit schriftlicher bestätigung

Sie können auch unter 0848 44 66 88 anrufen und Ihr GA kündigen. Der Kundenservice wird Ihnen Fragen stellen und eine Referenznummer geben. Notieren Sie diese Nummer sofort. Nach dem Telefonat senden Sie per Mail an [email protected] eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigungsmitteilung mit der Referenznummer.

Vorteil: Das Telefonat dokumentiert Ihren Wunsch zeitlich. Nachteil: Nur die schriftliche E-Mail-Bestätigung gilt rechtlich als Kündigungsnachweis. Tocancel empfiehlt diese Methode nur zusätzlich, nicht allein.

Fristen und zeitleiste der GA-Kündigung

Die Kündigungsfrist für das GA beträgt normalerweise 30 Tage vor dem Ende Ihres Abojahres. Das bedeutet: Wenn Ihr GA am 31. Dezember eines Jahres endet, müssen Sie bis 1. Dezember kündigen. Falls Sie später kündigen, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr.

Die beste Strategie: Notieren Sie sich das Aboende-Datum sofort und setzen Sie sich eine Erinnerung zwei Monate davor. So haben Sie Puffer, falls die erste Kündigungseinreichung nicht verarbeitet wird. Tocancel zeigt Ihnen eine Checkliste am Ende dieses Ratgebers, die Sie abhaken können.

Was nach der kündigungsfrist passiert

Wenn die Frist abläuft und Sie nicht gekündigt haben, verlängert sich Ihr GA automatisch. Die SBB bucht die Jahresprämie ab. Sie haben dann 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzureichen (Widerrufsrecht). Nach 14 Tagen ist der Vertrag bindend, und Sie müssen erneut bis zum Ende des neuen Abojahres warten, um wieder zu kündigen.

Deshalb ist es entscheidend, Ihre Kündigung rechtzeitig einzureichen. Tocancel hilft Ihnen mit dieser Übersicht, den Überblick zu behalten.

Preisübersicht und rückerstattungen beim GA

Hier ist eine Übersicht der aktuellen GA-Tarife und der Rückerstattungsregelungen:

GA-Kategorie Jahrespreis CHF Rückerstattung bei Kündigung vor Aboende Kündigungsfrist
Erwachsene, 2. Klasse 3995.00 Anteilweise Rückerstattung (pro Monat) 30 Tage vor Aboende
Erwachsene, 1. Klasse 6520.00 Anteilweise Rückerstattung (pro Monat) 30 Tage vor Aboende
Jugendliche (16-25), 2. Klasse 2840.00 Anteilweise Rückerstattung (pro Monat) 30 Tage vor Aboende
Senioren (65+), 2. Klasse 2840.00 Anteilweise Rückerstattung (pro Monat) 30 Tage vor Aboende
Kinder (6-15), 2. Klasse 1998.00 Anteilweise Rückerstattung (pro Monat) 30 Tage vor Aboende
Halbtax-Abo 185.00 Keine Rückerstattung nach Abostart 30 Tage vor Aboende

Wie rückerstattungen berechnet werden

Wenn Sie das GA vor dem Ende des Abojahres kündigen, berechnet die SBB die Rückerstattung anteilig pro Monat. Wenn Sie beispielsweise im März ein GA mit Aboende 31. Dezember kündigen, erhalten Sie die Gebühren für die Monate April bis Dezember zurück (9 Monate). Administrative Gebühren oder Bearbeitungsentgelte werden oft abgezogen.

Die Rückerstattung wird normalerweise auf die Zahlungsart zurückgebucht, die Sie ursprünglich verwendet haben (Kreditkarte, Banküberweisung, Lastschrift). Dieser Prozess dauert 5-10 Werktage. Wenn Sie nach 10 Tagen noch nichts erhalten haben, kontaktieren Sie den SwissPass-Support.

Was sie NICHT zurückerhalten

Beachten Sie: Die SBB erstattet nicht die Gebühren für bereits genutzten Verkehr, Zusatzdienste (z.B. Erste-Klasse-Aufschläge für einzelne Fahrten) oder administrative Kosten. Wenn Sie das Abo während des Jahres ändern (z.B. von 1. in 2. Klasse), verrechnet die SBB diese Kosten mit der Rückerstattung. Tocancel empfiehlt: Prüfen Sie vor der Kündigung, ob keine offenen Forderungen oder Zusatzkäufe auf Ihrem Konto sind.

Häufige fehler beim GA kündigen vermeiden

Viele Menschen erleben Frustration, weil sie das Abo aus Versehen nicht richtig kündigen oder die Kündigung nicht dokumentieren. Hier sind die größten Fallstricke:

Fehler 1: kündigung nur über die bahnapp

Die SBB-Bahnapp ist praktisch für Fahrtkauf und Ticketkontrolle, aber nicht für Kündigungen. Sie finden dort keinen Kündigungsknopf für Abos. Viele Nutzer suchen in der App, finden nichts, und denken, die Kündigung ist nicht möglich. Das ist falsch. Die einzig rechtsgültige Kündigung läuft über swisspass.ch oder schriftlich. Tocancel warnt: Vertrauen Sie nicht auf die App.

Fehler 2: kündigungsfrist verpasst

Wenn Ihr GA am 31. Dezember endet und Sie erst am 5. Januar kündigen, ist es zu spät. Das Abo hat sich bereits um ein Jahr verlängert, und die SBB bucht die volle Jahresprämie ab. Sie zahlen dann ein ganzes weiteres Jahr, auch wenn Sie das gar nicht wollten. Setzen Sie sich eine Erinnerung mindestens zwei Monate vorher.

Fehler 3: keine bestätigung speichern

Sie reichen das Kündigungsformular ein, sehen eine grüne Bestätigungsmeldung, und denken, alles ist gut. Doch wenn Sie den Browser schließen und die Seite nicht speichern, haben Sie keinen Beweis. Falls die SBB später behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, können Sie nicht widersprechen. Machen Sie immer einen Screenshot und laden Sie die Bestätigung als PDF herunter.

Fehler 4: auf mündliche zusagen verlassen

Der Kundenservice am Telefon sagt Ihnen: "Ihr Abo ist gekündigt." Das reicht nicht als rechtlicher Nachweis. Nur schriftliche Kündigungen (per Formular, E-Mail oder Post) zählen. Falls es später Streit gibt, haben Sie keine Grundlage für Ihren Anspruch. Tocancel betont: Immer schriftlich kündigen, immer dokumentieren.

Fehler 5: nach der kündigung weiter zahlen

Einige Nutzer sehen, dass das GA gekündigt ist, und zahlen nicht auf offene Gebühren. Dann bucht die SBB am nächsten Aboende doch noch CHF 3995.00 ab, "zur Sicherheit". Das ist zwar teilweise rückgängig zu machen, aber nur mit zusätzlichem Aufwand. Prüfen Sie nach der Kündigung regelmäßig (monatlich) Ihre Kontoauszüge, bis das Abo vollständig beendet ist.

Was nach der kündigung des GA passiert

Die Kündigung ist eingereicht, aber es kann emotional frustrierend sein, wenn Sie das GA nach Jahren plötzlich nicht mehr haben. Hier ist, was Sie erwarten können:

Ihr GA läuft aus

Am Ende Ihres Abojahres (z.B. 31. Dezember) wird Ihr SwissPass für das GA deaktiviert. Sie können sich zwar noch anmelden und Ihre Abohistorie einsehen, aber mit dem physischen Ausweis oder der App können Sie nicht mehr kostenlos fahren. Alle zukünftigen Fahrten müssen Sie als einzelne Billette oder über andere Abos buchen.

Rückerstattung einleiten

Wenn Sie vor dem Aboende gekündigt haben, wird die anteilige Rückerstattung auf Ihr Bankkonto oder Ihre Kreditkarte überwiesen. Dieser Prozess dauert 5-10 Werktage. Tocancel empfiehlt: Notieren Sie sich das Startdatum und rufen Sie nach zwei Wochen an, wenn die Rückerstattung nicht eingegangen ist.

Alternative ticketsysteme überlegen

Nachdem das GA beendet ist, müssen Sie entscheiden, wie Sie künftig reisen. Für gelegentliche Fahrten nutzen Sie Sparbillette. Für regelmäßige Pendlerstrecken gibt es Verbundabos (z.B. ZVV in Zürich, VB in Basel) oder den Z-Pass für Pendler. Tocancel hilft Ihnen mit einem Vergleich, die beste Alternative zu finden.

Was sie nach kündigung bewahren sollten

Speichern und speichern Sie folgende Dokumente mindestens zwei Jahre lang:

  • Screenshots der Kündigungsbestätigung von SwissPass
  • Alle E-Mails der SBB zur Kündigung
  • Kontoauszüge, die zeigen, dass die Rückerstattung eingegangen ist
  • Die Referenznummer der Kündigung, falls vorhanden

Falls die SBB später behauptet, Sie schuldeten noch Gebühren oder hätten nicht richtig gekündigt, sind diese Unterlagen Ihr rechtlicher Schutz. Tocancel rät: Bewahren Sie alles digital und physisch auf.

Beschwerde und eskalation bei problemen

Es kann vorkommen, dass die SBB Ihre Kündigung ignoriert, weiterhin Gebühren bucht oder einen Widerspruch erhebt. Hier ist Ihr Eskalationsweg:

Schritt 1: beschwerde bei der SBB einreichen

Schreiben Sie einen formellen Brief an die SBB-Kundenservice und beschreiben Sie das Problem klar. Nennen Sie Ihre Kundennummer, die Kündigungsreferenznummer und die Daten, an denen Sie gekündigt haben. Fordern Sie eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen. Senden Sie diesen Brief per Einschreiben.

Schritt 2: ombudsstelle der SBB

Wenn die SBB nicht antwortet oder Ihre Beschwerde ablehnt, wenden Sie sich an die Ombudsstelle der SBB. Diese ist unabhängig und vermittelt kostenlos zwischen Ihnen und der SBB. Sie finden Kontaktdaten auf sbb.ch unter "Beschwerde und Ombudsstelle".

Schritt 3: konsumentenschutz und behörden

Wenn auch die Ombudsstelle keine Lösung bringt, können Sie bei der Konsumentin- und Konsumentenschutzstelle Ihres Kantons Beschwerde einreichen. Für grössere Streitigkeiten (über CHF 5000.00) können Sie vor Gericht klagen. Tocancel empfiehlt: Dokumentieren Sie jeden Schritt und bewahren Sie alle Belege auf.

Vergleich: GA vs. alternative ticketsysteme

Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen, ob das GA wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier ist ein Vergleich mit Alternativen:

Ticketsystem Jahreskosten CHF (ca.) Nutzung Best für
GA Erwachsene, 2. Klasse 3995.00 Unbegrenzte Fahrten schweizweit Tägliche Pendler, häufige Reisen
Z-Pass (Jahresticket für Pendler) 1800-2400 Hin- und Rückfahrt täglich auf eine Strecke Berufs-Pendler auf Hauptstrecken
Verbundabos (z.B. ZVV, VB) 1200-2000 Unbegrenzte Fahrten in einem Kanton/Verbund Regionale Pendler
Halbtax-Abo mit Einzeltickets 185 + ca. 1500 50% Rabatt auf alle Tickets, kaufen nach Bedarf Gelegentliche Reisende, 2-3x/Woche
Sparbillette (ohne Abo) Variabel, ca. 1000-2000 Einzelne Fahrten, rechtzeitig buchen (1-2 Wochen voraus) Selten Reisende, Flexibilität unwichtig
Tageskarten + Einzeltickets Variabel, ca. 500-3000 Mix aus Tageskarten und einzelnen Billetten Sehr flexible Nutzer, unregelmäßige Fahrten

Wann sie wirklich kündigen sollten

Kündigen Sie das GA, wenn:

  • Sie weniger als 2-3 Mal pro Woche fahren
  • Ihre Arbeitsweg sich geändert hat (Homeoffice, neuer Job)
  • Sie in den nächsten 1-2 Jahren weniger unterwegs sind (Elternzeit, Karrierepause)
  • Ein regionales Abo oder der Z-Pass für Sie günstiger ist
  • Sie sich das GA finanziell nicht mehr leisten können

Behalten Sie das GA, wenn:

  • Sie täglich oder fast täglich pendeln
  • Sie häufig spontan Reisen planen
  • Sie die Flexibilität über alle Schweizer Verkehrsmittel brauchen
  • Sie sehr lange Strecken fahren (Hin- und Rückfahrten von über 100 km)

Ihre checkliste zur GA-Kündigung

Tocancel hat eine Schritt-für-Schritt-Checkliste für Sie zusammengestellt, damit Sie nichts übersehen:

  • [ ] Aboende-Datum notieren und im Kalender eintragen
  • [ ] Kündigungsfrist berechnen (30 Tage vorher)
  • [ ] Erinnerung setzen (idealerweise 60 Tage vor Aboende)
  • [ ] SwissPass-Login prüfen; Passwort zurücksetzen, falls nötig
  • [ ] Aktuelle Kundennummer und Vertragsnummer bereithalten
  • [ ] Kündigungsformular auf swisspass.ch ausfüllen
  • [ ] Kündigungsbestätigung screenshooten und speichern
  • [ ] Referenznummer notieren
  • [ ] PDF der Bestätigung herunterladen und archivieren
  • [ ] Nach 5-7 Tagen SwissPass-Status überprüfen ("gekündigt"?)
  • [ ] Kontoauszüge ab dem Aboende überwachen
  • [ ] Nach 10 Tagen prüfen, ob Rückerstattung eingegangen ist
  • [ ] Alle Unterlagen 24 Monate aufbewahren

Diese Checkliste schützt Sie vor den häufigsten Fehlern. Tocancel empfiehlt, sie auszudrucken und neben Ihrem Computer zu hängen.

Zusammenfassung und nächste schritte

Das GA der SBB zu kündigen ist möglich und rechtlich zulässig, erfordert aber Genauigkeit und Dokumentation. Der sicherste Weg ist die Kündigung über SwissPass mit Bestätigung. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor dem Aboende. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr.

Ihre Rechte als Konsumentin oder Konsument sind klar geschützt durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die SBB darf Sie nicht zwingen, das GA zu behalten, und muss Ihre Kündigung schriftlich bestätigen. Falls Probleme auftreten, können Sie die Ombudsstelle der SBB oder die kantonale Konsumentenschutzstelle einschalten.

Tocancel hat tausenden Schweizerinnen und Schweizern dabei geholfen, ihre Abos zu beenden und jährlich Tausende von Franken zu sparen. Mit den klaren Schritten, der Checkliste und der rechtlichen Unterstützung in diesem Ratgeber können Sie Ihr GA sicher und ohne versteckte Gebühren kündigen. Starten Sie noch heute: Notieren Sie Ihr Aboende-Datum und melden Sie sich über swisspass.ch an.

Kontaktadresse der SBB

Für Fragen zur Kündigung oder zur Rückerstattung kontaktieren Sie die SBB unter:

SBB SwissPass Service
Mittelstrasse 43
3000 Bern
Telefon: 0848 44 66 88 (täglich, 24 Stunden)
Website: swisspass.ch
E-Mail: [email protected]

Sie können auch die Ombudsstelle der SBB kontaktieren, falls die Kundenbetreuung Ihr Problem nicht löst. Tocancel wünscht Ihnen einen reibungslosen Kündigungsprozess.

Häufig gestellte Fragen – Ga (Sbb)

Was ist Ga (Sbb)?

Ga (Sbb) ist das Generalabonnement der SBB für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz, das unlimitiertes Reisen ermöglicht.

Wie funktioniert die Kündigung von Ga (Sbb)?

Die Kündigung erfolgt über das Kündigungsformular auf swisspass.ch. Melden Sie sich in Ihrem Konto an und reichen Sie das Formular fristgerecht ein.

Was sollte ich vor der Kündigung prüfen?

Notieren Sie das Ablaufdatum, die Zahlungsart und ob Sie jährlich oder monatlich zahlen, um mögliche Rückerstattungen zu klären.

Gibt es alternative Kündigungswege?

Ja, Sie können auch den Kundendienst unter 0848 44 66 88 kontaktieren oder schriftlich kündigen, um einen Nachweis zu haben.

Was passiert nach der Kündigung von Ga (Sbb)?

Nach der Kündigung bleibt Ihr Zugang bis zum Ablaufdatum gültig. Prüfen Sie Ihre Rechnungen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Belastungen erfolgen.

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