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Sonntagszeitung

Kündigen Sonntagszeitung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Sonntagszeitung Abo einfach kündigen können. Nutzen Sie unseren Leitfaden mit einer Bewertung von 4.8/5. Jetzt informieren!

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Wann möchten Sie Sonntagszeitung beenden?

Sonntagszeitung kündigen: ihre rechte und wie sie austreten ohne verlust

Was ist Sonntagszeitung und warum menschen kündigen

Sonntagszeitung ist eine wöchentliche Schweizer Publikation im Bereich Nachrichten und Magazine, erhältlich als Printabo und digitale Variante. Sie binden sich typischerweise für 12 Monate an ein Jahresabo, das automatisch verlängert wird, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Das ist ein zentraler Frustpunkt: viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Verlängerung, dass ihre Belastungen weiterlaufen, obwohl sie längst gekündigt haben glauben.

Die gute Nachricht: Sie haben Rechte, und Sie können Ihre Kündigung wirksam einreichen. Tocancel zeigt Ihnen, wie.

Das Abo-Modell von Sonntagszeitung verstehen

Sonntagszeitung funktioniert nach einem klassischen Jahresabo-Modell. Sie zahlen einen Gesamtpreis für 52 Ausgaben pro Jahr plus digitalen Zugang als e-Paper. Eine ordentliche vorzeitige Kündigung vor Laufzeitende ist grundsätzlich nicht vorgesehen - Sie sind an die volle 12-Monate-Frist gebunden.

Das unterscheidet sich stark von Monatsabos, bei denen Sie monatlich austreten können. Hier müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten und wissen, wann die automatische Verlängerung ansteht. Tocancel empfiehlt Ihnen, diese Frist spätestens 30 bis 60 Tage vor Laufzeitende im Blick zu behalten.

Gründe, warum menschen Sonntagszeitung kündigen

Typische Kündigungsgründe sind: zu hohe Kosten, mangelnde Lesehäufigkeit, doppelte Abos (Print und digital), Wechsel zu anderen Nachrichtenquellen oder schlicht unerwartete Belastungen. Manche stellen auch fest, dass der Kundenservice schwer erreichbar ist oder dass Telefon-Support nur auf Englisch verfügbar ist - ein bekanntes Problem für deutschsprachige Leser.

Unabhängig von Ihrem Grund: Sie haben das Recht zu kündigen. Tocancel unterstützt Sie dabei, dieses Recht sicher und dokumentiert auszuüben.

Die preisstruktur von Sonntagszeitung im überblick

Bevor Sie kündigen, sollten Sie wissen, was Sie zahlen und bis wann. Hier ist eine Übersicht der aktuellen Angebote in der Schweiz.

Abo-Typ Laufzeit Preis (CHF) Verlängerung
Jahresabo Standard 12 Monate CHF 254.80 Automatisch, wenn nicht gekündigt
Neukundenabo 12 Monate CHF 169.19 Automatisch, wenn nicht gekündigt
HEV-Abo (Hausbesitzerverband) 12 Monate CHF 181.30 Automatisch, wenn nicht gekündigt
Digitalabo (e-Paper) Variabel Ab CHF 199.00 Automatisch, wenn nicht gekündigt

Achten Sie darauf, welcher Abo-Typ in Ihrem Konto eingetragen ist. Der Neukundenpreis gilt oft nur für das erste Abo-Jahr - danach steigt der Preis auf den Standard-Tarif. Dies ist ein häufiger Grund, warum Leser überrascht kündigen wollen.

Ihre rechte als abonnentin oder abonnent in der schweiz

In der Schweiz schützt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihre Verbraucherrechte. Das bedeutet konkret: Sie haben das Recht, Ihr Abo zu kündigen, und Sonntagszeitung muss diese Kündigung respektieren.

Ihre rechtliche Position lautet: Wenn die AGB automatische Verlängerungen vorsehen, müssen Sie die Möglichkeit haben, diese vor Ablauf der Frist zu widersprechen. Das ist nicht optional - das ist Ihr Konsumentenrecht nach Schweizer Recht.

Automatische verlängerung und kündigungsfristen

Sonntagszeitung erneuert Abos automatisch nach Ablauf der Laufzeit. Das ist legal, solange die Bedingungen klar kommuniziert wurden und Sie eine angemessene Frist haben, um zu kündigen. In der Regel liegt diese Frist bei 30 bis 60 Tagen vor Laufzeitende.

Das Bundesamt für Verbraucherfragen (BAV) und die Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen unterstützen Sie, falls Sonntagszeitung diese Frist nicht einhält oder Ihre Kündigung ignoriert. Tocancel rät Ihnen, immer schriftlich zu kündigen und eine Bestätigung zu fordern - diese ist Ihr Schutz.

Widerrufs- und rückerstattungsrechte

Haben Sie ein neues Abo abgeschlossen und bereuen es bereits nach wenigen Tagen? Die Schweizer Rechtsprechung gewährt Ihnen in bestimmten Fällen ein kurzes Rückgaberecht. Dies hängt davon ab, wie und wann Sie abgeschlossen haben. Bei Online-Abos kann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten.

Prüfen Sie Ihre Bestätigungsmail - sie sollte die Widerrufsfrist und den Prozess klar erklären. Wenn Sie innerhalb dieser Frist sind, können Sie den Kauf rückgängig machen und eine volle Rückerstattung fordern. Tocancel unterstützt Sie dabei, dieses Recht durchzusetzen, wenn Sonntagszeitung widerspricht.

So kündigen sie Sonntagszeitung: drei sichere methoden

Sie haben mehrere Kanäle, um Ihr Abo zu beenden. Tocancel empfiehlt, den schnellsten und am besten dokumentierten Weg zu wählen - in der Regel das Online-Selfservice-Portal. Falls das nicht funktioniert, folgen Sie der Eskalationskette.

Methode 1: Sonntagszeitung online über ihr konto kündigen

Dies ist der sicherste und schnellste Weg. Sie greifen direkt auf Ihr Abo zu und beenden es digital, mit sofortiger Bestätigung.

  1. Besuchen Sie myservices.handelszeitung.ch und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
    • Falls Sie kein Passwort mehr haben, nutzen Sie die Option "Passwort vergessen"
    • Sie erhalten einen Zurücksetzen-Link per E-Mail
  2. Navigieren Sie zu Konto oder Abos.
    • Klicken Sie auf Ihr aktives Sonntagszeitung-Abo
    • Suchen Sie den Button "Abo verwalten" oder "Ändern"
  3. Wählen Sie die Option Kündigen oder Beenden.
    • Das System zeigt Ihnen den Kündigungstermin an
    • Bei Jahresabos ist dieser meist 60 Tage vor Laufzeitende
  4. Bestätigen Sie die Kündigung und speichern Sie die Bestätigungsseite sofort als Screenshot.
    • Notieren Sie das Kündigungsdatum und die Referenznummer
    • Prüfen Sie Ihre E-Mail auf eine Bestätigungsnachricht

Diese Methode ist transparent und lässt keine Zweifel: Sie haben eine digitale Bestätigung. Tocancel empfiehlt diesen Weg an erster Stelle.

Methode 2: Sonntagszeitung per E-Mail kündigen

Funktioniert das Online-Portal nicht oder Sie erhalten keine Bestätigung, schreiben Sie eine formale E-Mail. E-Mails sind rechtlich bindend und hinterlassen eine Papierspur.

  1. Öffnen Sie Ihre E-Mail-Adresse und verfassen Sie eine neue Nachricht.
    • Betreff: "Kündigung Sonntagszeitung Abo - [Ihre Kundennummer]"
  2. Adressieren Sie die E-Mail an [email protected] oder an die Abo-Verwaltung unter [email protected].
    • Falls Sie beide Adressen haben, schreiben Sie an beide (CC)
  3. Schreiben Sie im Text folgende Angaben auf:
    • Vollständiger Name
    • Adresse (Lieferadresse)
    • Kundennummer (falls vorhanden)
    • Gewünschter Kündigungstermin (idealerweise zum nächsten Laufzeitende)
    • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  4. Unterschreiben Sie die E-Mail (digital oder als scanned PDF).
    • Versenden Sie die E-Mail und speichern Sie eine Kopie in Ihrem Postfach
    • Warten Sie auf eine Bestätigungsantwort

Falls Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen keine Antwort erhalten, versuchen Sie Methode 3 oder eskalieren Sie bei Tocancel - wir helfen Ihnen, Druck auszuüben.

Methode 3: Sonntagszeitung per brief oder telefon kündigen

Dies ist der langsamste Weg, aber manchmal notwendig, wenn digital nichts funktioniert.

  1. Schreiben Sie einen formalen Brief an:
    • Sonntagszeitung, Aboverifizierung
      Werdstrasse 21, Postfach
      8021 Zürich
  2. Nennen Sie dieselben Daten wie in der E-Mail (Name, Adresse, Kundennummer, Kündigungstermin).
    • Schreiben Sie "Einschreiben" oder "per Einschreiben A-Post" oben auf den Umschlag
    • Das kostet CHF 2.50-3.50 extra, ist aber rechtlich sichere Beweis
  3. Rufen Sie parallel unter 044 248 40 40 an.
    • Sprechen Sie deutlich: "Ich möchte mein Sonntagszeitung-Abo kündigen"
    • Notieren Sie die Uhrzeit, den Namen des Gesprächspartners und was gesagt wurde
    • Bitten Sie um eine Bestätigung per E-Mail

Tocancel warnt: Das Telefon-Support-Team von Sonntagszeitung ist teils nur auf Englisch erreichbar. Wenn Sie nicht sicher Englisch sprechen, nutzen Sie E-Mail oder Brief - diese können Sie in Deutsch verfassen.

Timeline: wann sie kündigen müssen

Die Kündigungsfrist ist entscheidend. Kündigen Sie zu spät, zahlen Sie für ein weiteres Abo-Jahr. Hier ist ein realistischer Zeitplan.

Zeitpunkt Handlung Notiz
60 Tage vor Laufzeitende Kündigung einreichen (online oder per E-Mail) Safest timing - keine Gnade
45-60 Tage vor Laufzeitende Kündigung per Brief absenden Einschreiben verwenden
30 Tage vor Laufzeitende Bestätigung prüfen, ggf. nachfragen Falls keine Antwort: escalieren
Laufzeitende Letzter Tag des Abos Nach diesem Tag sollte keine neue Belastung erfolgen
1-2 Wochen nach Laufzeitende Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge Sollte keine neuen Belastungen geben

Merken Sie sich: Die Frist beginnt nicht an dem Tag, an dem Sie kündigen, sondern ab dem Tag, an dem Sonntagszeitung die Kündigung erhält. Deshalb ist Dokumentation so wichtig - Sie müssen beweisen können, wann Sie gekündigt haben.

Nach der kündigung: das sollten sie überprüfen

Die Kündigung ist eingereicht - aber Ihre Arbeit ist noch nicht zu Ende. Viele Leser entspannen sich zu früh und bemerken Monate später, dass doch noch Belastungen laufen. Das ist frustrierend, aber vermeidbar.

Sofortmassnahmen nach ihrer kündigung

Direkt nach der Kündigungsbestätigung folgen Sie dieser Checkliste:

  • Speichern Sie die Kündigungsbestätigung (Screenshot oder PDF) auf Ihrem Computer oder in der Cloud.
  • Notieren Sie das Kündigungsdatum, die Referenznummer und den Namen des Support-Mitarbeiters.
  • Markieren Sie den erwarteten letzten Abotag im Kalender (normalerweise 60 Tage später).
  • Prüfen Sie, ob Sie Print-Lieferstopps einrichten müssen (bei Printabos).
  • Überprüfen Sie Ihren E-Mail-Login - können Sie sich noch anmelden? Falls ja, ist das Abo noch aktiv.

Überwachung in den wochen nach laufzeitende

Eine bis zwei Wochen nach Ihrem geplanten Kündigungsdatum prüfen Sie:

  • Kontoauszug: Gibt es eine neue Belastung von Sonntagszeitung? Wenn ja, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und Tocancel.
  • E-Mail: Haben Sie noch Abo-Bestätigungen oder Ausgabe-Ankündigungen erhalten? Falls ja, ist etwas schiefgelaufen.
  • Zugang: Versuchen Sie, sich in myservices.handelszeitung.ch anzumelden. Falls der Zugang gesperrt ist, ist die Kündigung erfolgreich.
  • Print-Lieferungen: Wenn Sie Printausgaben bekommen haben, fotografieren Sie die Verpackung - das ist Beweis für eine fehlerhafte Kündigung.

Falls Sie neue Belastungen sehen, handeln Sie schnell. Tocancel rät Ihnen, sofort bei Ihrer Bank eine Rückbuchung zu beantragen und Sonntagszeitung schriftlich zu mahnen.

Häufige fehler bei der kündigung von Sonntagszeitung

Es tut weh, wenn eine Kündigung schiefgeht und Sie trotzdem zahlen. Diese vier Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Fehler 1: nur mündlich kündigen oder nicht dokumentieren

Wenn Sie am Telefon kündigen und keine E-Mail-Bestätigung fordern, haben Sie keinen Beweis. Sonntagszeitung kann später sagen: "Wir haben von keiner Kündigung gehört." Schriftlich ist rechtlich wirksam und lässt sich nachweisen.

Die Lösung: Kündigen Sie online oder per E-Mail. Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an. Tocancel empfiehlt, die Bestätigung auszudrucken und aufzubewahren.

Fehler 2: zu spät kündigen

Viele vergessen, die Kündigungsfrist im Auge zu behalten. Der Abo-Termin rückt näher, und plötzlich ist die Frist vorbei. Dann zahlen Sie für ein ganzes neues Abojahr.

Die Lösung: Nutzen Sie einen Handy-Alarm oder eine Kalender-Notiz. Markieren Sie 60 Tage vor Ihrem Abotag einen Remind-Termin. Besser noch: Kündigen Sie jetzt schon, wenn Sie es bereits wissen möchten.

Fehler 3: die falsche E-Mail-Adresse verwenden

Wenn Sie an die Redaktions-E-Mail kündigen, aber das Abo über abo-direkt.ch läuft, landen Ihre E-Mails möglicherweise in der falschen Abteilung. Sie erhalten keine Antwort und denken fälschlicherweise, die Kündigung sei bearbeitet.

Die Lösung: Nutzen Sie das Online-Portal myservices.handelszeitung.ch oder fragen Sie am Telefon, welche E-Mail-Adresse die richtige ist. Senden Sie Ihre Kündigungsmail an beide Adressen (CC), falls Sie unsicher sind.

Fehler 4: nach der kündigung nicht überprüfen

Sie kündigen und entspannen sich dann. Aber Wochen später sehen Sie eine neue Belastung. Zu diesem Zeitpunkt ist es schwerer zu beweisen, dass Sie gekündigt haben.

Die Lösung: Markieren Sie im Kalender den letzten Abotag. Eine Woche davor und eine Woche danach prüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Falls eine unerwartete Belastung auftaucht, reagieren Sie sofort - Tocancel unterstützt Sie dabei.

Rückerstattungen und rückbuchungen: ihr anspruch

Falls Sonntagszeitung nach dem Kündigungsdatum noch Geld von Ihnen einzieht, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Dies ist nicht optional - das ist Ihr Recht als Verbraucher.

Sofortmassnahme: rückbuchung über ihre bank

Falls Sie eine unerwartete Belastung von Sonntagszeitung sehen:

  1. Loggen Sie sich in Ihr Bankkonto ein oder rufen Sie Ihre Bank an.
  2. Beantragen Sie eine Rückbuchung oder Chargeback der Transaktionen, die Sie nicht autorisiert haben.
    • Begründung: "Ich habe das Abo gekündigt am [Datum]. Sonntagszeitung hat die Kündigung ignoriert und eingezogen."
    • Legen Sie einen Screenshot Ihrer Kündigungsbestätigung bei
  3. Ihre Bank leitet die Reklamation an Sonntagszeitung weiter. Die meisten Banken stellen das Geld vorläufig zurück.
  4. Sonntagszeitung hat dann 10 Arbeitstage, um Einspruch zu erheben. Falls sie das nicht tun, ist die Rückbuchung endgültig.

Direkter kontakt mit Sonntagszeitung zur rückerstattung

Parallel zur Rückbuchung schreiben Sie Sonntagszeitung eine formale Mahnung:

  1. Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] und [email protected].
    • Betreff: "Mahnung: Rechtswidrige Belastung nach Kündigung - [Kundennummer]"
  2. Nennen Sie:
    • Das Kündigungsdatum und die Referenznummer
    • Die unerwartete Belastung (Betrag und Datum)
    • Die Forderung: volle Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen
  3. Schreiben Sie klar: "Falls Sie nicht zahlen, werde ich die Rückbuchung über meine Bank einleiten und bei der Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen Beschwerde einreichen."

In den meisten Fällen zahlt Sonntagszeitung sofort zurück, wenn Sie das klar dokumentieren. Falls nicht, eskalieren Sie - Tocancel kann Ihnen zeigen, wie Sie bei der Schlichtungsstelle Beschwerde einreichen.

Vergleich: Sonntagszeitung versus andere schweizer nachrichtenmagazine

Falls Sie Sonntagszeitung kündigen und ein anderes Abo erwägen, hier ist ein Vergleich der Kündigungsbedingungen:

Publikation Laufzeit Jahrespreis (CHF) Kündigungsfrist Online-Kündigung
Sonntagszeitung 12 Monate CHF 254.80 60 Tage Ja (myservices)
Weltwoche 12 Monate CHF 286.00 60 Tage Ja
Der Bund 12 Monate CHF 276.00 30 Tage Ja
20 Minuten Digital Monatlich CHF 99.99 / Jahr Keine feste Ja, monatlich kündbar
Tages-Anzeiger 12 Monate CHF 329.00 60 Tage Ja

Vergleich: Sonntagszeitung liegt preislich im mittleren Bereich. Die Kündigungsfrist (60 Tage) ist Standard für Jahresabos in der Schweiz. Falls Sie mit monatlich kündbaren Abos liebäugeln, kostet Sie das monatlich mehr, bietet Ihnen aber mehr Flexibilität.

Häufig gestellte fragen: ihre rechtsfragen beantwortet

Kann ich das geld zurückverlangen, wenn ich innerhalb von 14 tagen kündige?

Ja - aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie das Abo online abgeschlossen haben, haben Sie ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Geld nicht mehr rückerstattbar, sondern nur die verbleibende Abo-Zeit wird bis zum nächsten Kündigungstermin angerechnet.

Was passiert, wenn die 60-Tage-Frist überschritten ist?

Dann verlängert sich Ihr Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann wieder nur mit 60 Tagen Frist zum nächsten Jahresende kündigen. Es gibt keine Ausnahmen für verpasste Fristen - deshalb ist die Dokumentation so wichtig.

Kann ich mein abo sofort kündigen, ohne die volle 12 monate zu zahlen?

Nein, nicht regulär. Die AGB erlauben keine außerordentliche Kündigung in den ersten 12 Monaten. Ausnahmen gelten nur bei Geschäftsfehler durch Sonntagszeitung oder bei besonderen Umständen (z. B. Umzug ins Ausland). In diesen Fällen sollten Sie Tocancel kontaktieren.

Wer ist die anlaufstelle, wenn Sonntagszeitung nicht reagiert?

Die Schlichtungsstelle für Verbraucherfragen (SVS) und das Bundesamt für Verbraucherfragen (BAV) sind Ihre Ansprechpartner. Beide helfen kostenlos, wenn ein Unternehmen Ihre Kündigung ignoriert oder zu Unrecht weiterberechnet.

Ihre checkliste: so kündigen sie sicher

Nutzen Sie diese Checkliste, bevor und nach Ihrer Kündigung:

Schritt Vor der Kündigung Nach der Kündigung
1. Abo-Details erfassen Kundennummer notiert
2. Laufzeit prüfen Kündigungsfrist berechnet Letzter Tag im Kalender markiert
3. Kündigungskanal wählen Methode entschieden (online / E-Mail / Brief)
4. Kündigung einreichen Kopie für die Unterlagen gespeichert Bestätigung erhalten
5. Bestätigung sichern Screenshot/PDF archiviert
6. Überwachung starten Kontoauszug 1 Woche später prüfen

Kontakt und kündigungsadresse: Sonntagszeitung erreichen

Falls Sie Fragen haben oder direkt kündigen möchten, nutzen Sie diese Kontaktdaten:

Postadresse für schriftliche kündigungen

Sonntagszeitung, Abobearbeitung
Werdstrasse 21, Postfach
8021 Zürich

Alternative postadresse (Redaktion)

Sonntagszeitung Redaktion
Werdstrasse 21
8004 Zürich

Digitale kontaktdaten

E-Mail: [email protected]
Abo-E-Mail (alternative): [email protected]
Telefon: 044 248 40 40

Online-Aboverwaltung

Konto und Kündigung: myservices.handelszeitung.ch
FAQ: sonntagszeitung.ch/faq

Wichtiger Hinweis: Das Telefon-Support-Team ist teils nur auf Englisch erreichbar. Nutzen Sie deshalb E-Mail oder Brief, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung auf Deutsch verstanden wird.

Abschlusswort: sie haben das recht, zu kündigen

Eine Kündigung sollte unkompliziert sein - aber bei Sonntagszeitung ist das manchmal nicht der Fall. Automatische Verlängerungen, unklar kommunizierte Fristen und schwer erreichbarer Support können Ihnen im Weg stehen. Das ist aber nicht Ihr Problem, sondern Sonntagszeitung sollte Ihnen den Weg erleichtern.

Die gute Nachricht: Sie haben Rechte. Das Schweizer Konsumentenrecht schützt Sie, und die Schlichtungsstellen sind auf Ihrer Seite. Mit den richtigen Schritten - schriftliche Kündigung, Fristenbeachtung und Dokumentation - können Sie Ihre Kündigung durchsetzen.

Tocancel hat Tausenden von Verbrauchern geholfen, ihre Abos sicher zu kündigen und Rückerstattungen durchzusetzen. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, falls Sonntagszeitung Ihre Kündigung ignoriert oder zu Unrecht weiterberechnet. Besuchen Sie Tocancel.com, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren oder Unterstützung zu erhalten - denn Ihre Kündigung verdient Respekt.

Häufig gestellte Fragen – Sonntagszeitung

Was ist die Sonntagszeitung?

Die Sonntagszeitung ist eine wöchentliche Schweizer Publikation, die Nachrichten und Magazine bietet. Abonnements sind in der Regel für 12 Monate gültig.

Wie kann ich mein Sonntagszeitung Abo online kündigen?

Um Ihr Abo online zu kündigen, loggen Sie sich in das Selfservice-Portal ein und suchen Sie den Bereich für Ihr Abo. Folgen Sie den Anweisungen zur Kündigung.

Was muss ich vor der Kündigung beachten?

Vor der Kündigung sollten Sie die aktuelle Laufzeit, den nächsten Rechnungstermin und die Details Ihres Abos überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kann ich die Sonntagszeitung per E-Mail kündigen?

Ja, Sie können Ihr Abo per E-Mail an [email protected] kündigen. Geben Sie Ihre Daten und den gewünschten Kündigungstermin an.

Wie lange läuft mein Abo nach der Kündigung noch?

Die Laufzeit Ihres Abos hängt von den Vertragsbedingungen ab. In der Regel bleibt der Zugang bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen.

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