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Tourenfahrer

Kündigen Tourenfahrer: Schritt-für-Schritt Anleitung

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Tourenfahrer-Abo einfach kündigen können. 4.8/5 Bewertung. Nutzen Sie unsere Anleitung für eine reibungslose Kündigung.

Ihre Informationen

Füllen Sie das untenstehende Formular wie für einen elektronischen Stornierungsprozess aus: Ihre Daten werden dann in Tocancel vorausgefüllt. Keine Buchstabenvorschau auf dieser Seite.

Wann möchten Sie Tourenfahrer beenden?

Tourenfahrer kündigen: ihr recht auf ein einfaches kündigungsverfahren in der schweiz

Was ist Tourenfahrer und warum sie das abo verstehen müssen

Tourenfahrer ist ein Motorrad-Abomagazin, das Motorradfahrer mit Tourenberichten, Reiseanregungen, Tests und Zubehörinformationen versorgt. Die deutschsprachige Zeitschrift wird vom Syburger Verlag GmbH aus Deutschland herausgegeben und ist auch in der Schweiz bestellbar. Viele Abonnenten sind sich jedoch unsicher, was genau im Abonnement enthalten ist und wann die automatische Verlängerung erfolgt. Diese Unkenntnisse führen zu unnötigen Kosten und Frustration.

Das Jahresabonnement von Tourenfahrer kostet 109,78 Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer und Versand und umfasst 12 Ausgaben pro Jahr. Der entscheidende Punkt liegt in den Geschäftsbedingungen: Das Abo verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Sie zahlen somit nicht nur für einzelne Hefte, sondern für einen vollständigen Jahresvertrag mit automatischer Fortsetzung.

Das klassische Abo-Modell verstehen

Tourenfahrer folgt einem bewährten Printmedium-Modell mit verbindlicher Mindestlaufzeit. Das heisst konkret: Sobald Sie ein Jahresabo abschliessen, sind Sie mindestens zwölf Monate gebunden. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, sofern Sie nicht vorher kündigen. Ein kostenloses Probeabo existiert nicht, aber es gibt ein Testabo für 9,90 Franken mit drei Ausgaben.

Das Wichtigste zum Merken: Sie haben hier kein flexibles Monatsabo, sondern einen Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung. Dies ist nicht ungewöhnlich bei Print-Abos, bedeutet für Sie aber, dass Sie die Kündigungsfristen genau beachten müssen.

Tourenfahrer in der schweiz: besonderheiten und grenzen

Obwohl Tourenfahrer auch von Schweizer Adressen aus bestellbar ist, läuft der gesamte redaktionelle und verlegerische Betrieb über Deutschland. Dies hat praktische Konsequenzen für Sie: Die Kundenservice-Hotline nutzt die deutsche Vorwahl +49 (0) 6123 9238-236, und die Kommunikation erfolgt häufig in deutscher Sprache. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt Ihr Vertrag deutschem Recht und deutschen Gerichten.

Der Vorteil für Schweizer Abonnenten liegt darin, dass die Preise bereits in Schweizer Franken angegeben sind, sodass keine unerwarteten Währungsumrechnungen entstehen. Eine Schweizer Kündigungsadresse existiert zwar, doch sollten Sie alle Kündigungsbestätigungen sorgfältig archivieren, um späteren Problemen vorzubeugen.

Ihre rechte als schweizer abonnent

Als Konsument in der Schweiz geniessen Sie umfassende Schutzrechte, die auch für Abo-Verträge gelten. Diese Rechte sind in mehreren Gesetzen verankert und schützen Sie vor unfairen Vertragsbedingungen und versteckten Gebühren.

Ihre rechtliche position und die schweizer gesetze

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Sie. Es schützt Konsumenten vor täuschenden oder aggressiven Geschäftspraktiken. Dies bedeutet konkret, dass Tourenfahrer Sie nicht über die Bedingungen der automatischen Verlängerung täuschen darf und die Kündigung einfach möglich sein muss.

Zusätzlich gilt das Bundesgesetz über den Schutz der Konsumenten (KSchG), das Verträge auf ihre Angemessenheit überprüft. Sollte Tourenfahrer beispielsweise Kündigungsgebühren verlangen, die unverhältnismässig hoch sind, können Sie diese anfechten. Die Schweizer Lauterkeitskommission (SLKP) ist die Stelle, an die Sie sich wenden können, falls Sie glauben, dass Tourenfahrer gegen diese Gesetze verstösst.

Das Wichtigste zum Merken: Sie haben das Recht, Ihr Abo ohne versteckte Gebühren zu kündigen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu erhalten.

Kündigungsfristen und ihre gestaltungsrechte

Laut Tourenfahrer-Bedingungen müssen Sie vor Ablauf der zwölf Monate kündigen, damit die Kündigung zur nächsten möglichen Verlängerung wirksam wird. Eine genaue Kündigungsfrist (beispielsweise 30 oder 60 Tage vorher) ist in den verfügbaren Informationen nicht explizit genannt. Dies bedeutet, dass Sie sicherheitshalber mindestens vier Wochen vor dem erwarteten Verlängerungstermin kündigen sollten.

Ihr Recht ist es, jederzeit nachzufragen, wann genau Ihr Abo endet und bis zu welchem Datum Sie kündigen können. Tourenfahrer ist verpflichtet, Ihnen diese Informationen klar und verständlich zu geben.

Tourenfahrer kündigen: schritt für schritt

Eine erfolgreiche Kündigung braucht Vorbereitung und klare Dokumentation. Wenn Sie diese Schritte befolgen, vermeiden Sie Missverständnisse und spätere Abbuchungen.

Das sollten sie vor der kündigung überprüfen

Bevor Sie kündigen, sammeln Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Abo. Dies ist Ihr erster Schutz gegen unnötige Kosten.

  1. Notieren Sie Ihre Kundennummer aus der letzten Bestellbestätigung oder Rechnung
  2. Speichern Sie das Datum der letzten Zahlungsbestätigung
  3. Ermitteln Sie den ungefähren Verlängerungstermin (normalerweise 12 Monate nach Bestellung)
  4. Prüfen Sie, welche Ausgaben Sie bereits erhalten haben und ob noch Hefte ausstehen
  5. Machen Sie einen Screenshot Ihrer Bestellbestätigung oder des Abo-Dashboards, falls vorhanden

Diese Unterlagen sind Gold wert, falls später Streitigkeiten entstehen. Sie beweisen, wann Sie Ihren Vertrag eingegangen sind und wann die nächste Verlängerung ansteht.

Die schriftliche kündigung per E-Mail einreichen

Der sicherste und am besten dokumentierte Weg ist die schriftliche Kündigung per E-Mail. Tocancel empfiehlt diese Methode, weil Sie sofort einen Nachweis Ihrer Kündigung haben.

  1. Öffnen Sie Ihr E-Mail-Programm und verfassen Sie eine neue Nachricht
    • Betreffzeile: "Kündigung Abonnement Tourenfahrer"
    • Adressat: [email protected] oder die E-Mail-Adresse aus Ihrer letzten Rechnung
  2. Verfassen Sie einen klaren Kündigungstext mit folgendem Inhalt:
    • Vollständiger Name und aktuelle Adresse
    • Kundennummer (wenn vorhanden)
    • Klare Aussage: "Ich kündige mein Abonnement bei Tourenfahrer zum Ablauf der Vertragslaufzeit" oder "zum [genaues Datum einfügen]"
    • Bitte um Kündigungsbestätigung mit Datum und neuer Enddatum
  3. Versenden Sie die E-Mail und bewahren Sie die Versendungsbestätigung auf
  4. Speichern Sie die E-Mail im Ordner "Kündigung" oder drucken Sie sie aus

Beispieltext für Ihre Kündigung: "Ich bitte hiermit um Kündigung meines Jahresabonnements der Zeitschrift Tourenfahrer mit der Kundennummer [Ihre Nummer] zum Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem genauen Enddatum zu. Vielen Dank."

Kündigung per brief an die physische adresse

Falls Sie die E-Mail-Adresse nicht finden oder E-Mail nicht sicher ist, können Sie auch per Einschreiben Brief kündigen. Dies ist sogar empfehlenswert, wenn Sie eine Bestätigungsurkunde wünschen.

  1. Verfassen Sie einen Kündigungsbrief mit Ihren Daten und Kundennummer
  2. Adressieren Sie den Brief an: Tourenfahrer / Syburger Verlag GmbH, Unna, Deutschland (genaue Adresse am Ende dieses Artikels)
  3. Versenden Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein bei der Post
  4. Bewahren Sie den Rückschein als Beweis auf

Das Einschreiben kostet etwa 15 bis 20 Franken, gibt Ihnen aber eine amtliche Bestätigung, dass Tourenfahrer Ihren Brief erhalten hat.

So überprüfen sie die erfolgreiche kündigung

Nach 5 bis 10 Arbeitstagen sollten Sie eine Kündigungsbestätigung von Tourenfahrer erhalten. Diese E-Mail ist für Sie sehr wichtig.

  1. Öffnen Sie die Kündigungsbestätigung und prüfen Sie folgende Punkte:
    • Ihr Name und Ihre Kundennummer stimmen überein
    • Das Enddatum des Abos ist korrekt angegeben
    • Es wird ausdrücklich bestätigt, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen
  2. Falls das Enddatum falsch ist, antworte Sie sofort per E-Mail mit der Bitte um Korrektur
  3. Speichern Sie die Kündigungsbestätigung dauerhaft ab (E-Mail-Archiv oder PDF-Datei)
  4. Markieren Sie den Kündigungstermin in Ihrem Kalender, um sicherzustellen, dass nach diesem Datum keine neuen Abbuchungen erfolgen

Diese Bestätigung ist Ihr Schutzdokument für den Fall, dass Tourenfahrer später noch einen Betrag einzieht.

Rückerstattung und kulanzregelungen

Bei Print-Abos wie Tourenfahrer entsteht oft die Frage, ob Sie Geld zurückerhalten, wenn Sie vor Ende der Laufzeit kündigen oder wenn noch Hefte nicht versendet wurden.

Wann erhalten sie eine rückerstattung

Laut den verfügbaren Bedingungen von Tourenfahrer können Sie eine Erstattung erhalten, falls Sie kündigen und noch nicht all Ihre bezahlten Hefte geliefert wurden. Dies ist wichtig: Sie zahlen für ein vorab definiertes Leistungspaket (12 Hefte), nicht für unbegrenzte Zeit.

Konkret bedeutet dies: Wenn Sie für 109,78 Franken ein Jahresabo kaufen und bereits 10 Hefte erhalten haben, dann kündigen, ist fraglich, ob Tourenfahrer Ihnen für die fehlenden 2 Hefte eine Rückerstattung schuldet. Dies hängt von den exakten Bedingungen ab, die in der Bestellbestätigung genannt sind.

Folgende Szenarien sind realistisch:

  • Sie erhalten eine anteilige Rückerstattung für noch nicht versendte Hefte
  • Sie erhalten keine Rückerstattung, weil Sie den Abo-Preis für die ganze Laufzeit gezahlt haben
  • Tourenfahrer bietet Ihnen an, die Hefte weiterzuversenden und die Kündigung erst danach wirksam wird

So fordern sie eine rückerstattung ein

Wenn Sie glauben, dass Ihnen eine Rückerstattung zusteht, handeln Sie zügig:

  1. Kontaktieren Sie Tourenfahrer schriftlich per E-Mail und nennen Sie den Grund für Ihre Rückerstattungsforderung
  2. Beziehen Sie sich auf die ursprüngliche Bestellbestätigung und nennen Sie die nicht gelieferten Hefte
  3. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für eine Antwort
  4. Falls Tourenfahrer nicht reagiert oder ablehnt, kontaktieren Sie Tocancel zur weiteren Beratung

Die Schweizer Konsumentenschutz-Behörden unterstützen Sie, falls Tourenfahrer eine gerechte Rückerstattung verweigert.

Häufige fehler beim kündigen vermeiden

Es ist frustrierend, wenn Sie denken, gekündigt zu haben, und dann doch noch eine Abbuchung erfolgt. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Probleme entstehen durch vermeidbare Fehler, die Sie leicht beheben können.

Welche kündigungsmethoden nicht funktionieren

Viele Abonnenten glauben, dass sie das Abo canceln können, indem sie einfach aufhören zu zahlen oder eine Nachricht in den sozialen Medien hinterlassen. Dies funktioniert nicht.

  • Zahlungsabbruch oder Kreditkarte sperren: Dies führt zu Mahnschreiben und Verzugszinsen, nicht zur Kündigung
  • Nachrichten in sozialen Medien: Tourenfahrer wird diese nicht als rechtsgültige Kündigung anerkennen
  • Anruf ohne schriftliche Bestätigung: Später können Sie nicht nachweisen, dass Sie angerufen haben
  • Kündigung im Kundenkonto (falls vorhanden): Dies ist bequem, aber nicht immer rechtsgültig ohne Bestätigung

Das ist die klare Regel: Nur die schriftliche Kündigung per E-Mail oder Einschreiben zählt rechtlich. Alles andere ist dokumentarisch schwach.

Typische zeitfehler und wie sie sie vermeiden

Viele Abonnenten verpassen die Kündigungsfrist, weil sie nicht genau wissen, wann ihr Abo endet. Dies führt zu unerwünschten Verlängerungen.

  1. Berechnen Sie 12 Monate von Ihrem Bestelldatum ab und notieren Sie dieses Datum sichtbar
  2. Setzen Sie einen Alarm in Ihrem Kalender 4 Wochen vorher
  3. Versenden Sie Ihre Kündigungsmail mindestens 30 Tage vor dem erwarteten Enddatum
  4. Warten Sie auf die Kündigungsbestätigung, bevor Sie davon ausgehen, dass alles geklärt ist

Ein simpler Smartphone-Alarm vermeidet mehr Abo-Ärger als jedes rechtliche Argument später.

Nach der kündigung: das müssen sie noch wissen

Die Kündigung ist eingereicht, aber Ihre Arbeit ist noch nicht vorbei. Es gibt wichtige Schritte nach der Kündigungsmitteilung, die Ihre Sicherheit erhöhen.

Kontrolle der letzten abbuchung

Überwachen Sie Ihr Bankkonto in den vier Wochen nach dem Kündigungsdatum sorgfältig.

  • Prüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnung oder Bankkontoauszug auf neue Abbuchungen von Tourenfahrer
  • Sollte nach dem Kündigungsdatum noch ein Betrag abgebucht werden, notieren Sie das Datum und den Betrag
  • Falls eine unerwünschte Abbuchung erfolgt, können Sie diese bei Ihrer Bank reklamieren

Die meisten Banken ermöglichen es Ihnen, fehlerhafte Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen zurückzubuchen.

Beendigung des physischen zugangs zum heft

Nach Ihrem Kündigungsdatum sollten keine weiteren Hefte mehr zu Ihnen ankommen. Falls doch:

  1. Überprüfen Sie zunächst, ob es sich um Hefte handelt, die vor dem Kündigungsdatum versendet wurden
  2. Kontaktieren Sie Tourenfahrer mit Kopie der Kündigungsbestätigung und der Versanddaten
  3. Fragen Sie, ob Sie die Hefte einbehalten oder zurückversenden sollen
  4. In manchen Fällen können Sie die überflüssigen Hefte einbehalten und eine Rückerstattung erhalten

Das Wichtigste: Dokumentieren Sie, welche Hefte wann angekommen sind. Dies ist Ihr Beweis für die Kündigung.

Vergleich: Tourenfahrer vs. andere Motorrad-Magazine

Falls Sie sich überlegen, zu einem anderen Motorrad-Abo zu wechseln, hilft dieser Vergleich. Tocancel zeigt Ihnen, welche Alternativen ähnliche Laufzeiten haben und welche flexibler sind.

Motorrad-Magazin Laufzeit Jahrespreis CHF Kündigungsfristen Automatische Verlängerung
Tourenfahrer 12 Monate 109,78 Vor Ablauf Ja
Motorrad (Schweiz) 12 Monate 120,00 Vor Ablauf Ja
Motos (digital) 1 Monat 9,99 monatlich Monatlich kündbar Ja
MotoGP-Magazine (Digital) 3 Monate 19,90 Vor Ablauf Nein
Einzelhefte (Kiosk) Keine 5,50 bis 8,00 Nicht zutreffend Nein

Wie Sie sehen, bietet Tourenfahrer mit 109,78 Franken pro Jahr ein wettbewerbsfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis, aber keine Flexibilität. Digitale Alternativen wie Motos bieten monatliche Kündbarkeit an, kosten aber langfristig mehr.

Checkliste: sichere kündigung von Tourenfahrer

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Schritte durchführen:

  1. Vorbereitung:
    • Kundennummer und Bestelldatum notiert
    • Vergangene Rechnungen gesammelt
    • Screenshot der Bestellung gespeichert
  2. Kündigung versenden:
    • E-Mail an [email protected] oder Brief per Einschreiben
    • Kündigungsnachricht ist klar und enthält Kundennummer
    • Versendungsbestätigung oder Rückschein gespeichert
  3. Bestätigung erhalten:
    • Kündigungsbestätigung von Tourenfahrer eingegangen
    • Enddatum überprüft und korrekt
    • Bestätigung archiviert
  4. Nach Kündigungsdatum:
    • Bankkonten auf Abbuchungen überprüft
    • Keine weiteren Hefte versendet
    • Alle Unterlagen ordnen und aufbewahren

Behalten Sie diese Checkliste während des gesamten Kündigungsprozesses im Blick. So vergessen Sie kein Detail.

Kontaktdaten und kündigungsadresse

Nutzen Sie diese Adressaten, um Ihre Kündigung bei Tourenfahrer einzureichen. Tocancel empfiehlt, mindestens zwei dieser Kanäle zu nutzen (E-Mail + Einschreiben).

E-Mail-Kündigung

Versenden Sie Ihre schriftliche Kündigung an:

E-Mail: [email protected]
Kundenservice Telefon (optional zur Überprüfung): +49 (0) 6123 9238-236

Briefliche kündigung per einschreiben

Adressieren Sie einen schriftlichen Kündigungsbrief an:

Syburger Verlag GmbH
Tourenfahrer - Aboanfragen
58515 Unna
Deutschland

Versenden Sie diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein. Die Versendungsbestätigung ist Ihr Rechtsschutz.

Schweizer kontaktstelle für beschwerde

Falls Sie Probleme mit Tourenfahrer haben und die Kündigung verweigert wird, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Schweizer Lauterkeitskommission (SLKP)
Genossenschaftsstrasse 44
3011 Bern
Schweiz

Die SLKP überprüft, ob Tourenfahrer gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstösst. Tocancel hat tausenden von Schweizer Konsumenten bei ähnlichen Fällen geholfen, ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit: sie haben das recht auf eine einfache kündigung

Die Kündigung von Tourenfahrer ist nicht kompliziert, erfordert aber Sorgfalt und Dokumentation. Sie haben als Schweizer Konsument das klare Recht, Ihr Abonnement zu kündigen, ohne versteckte Gebühren zu zahlen oder sich mit unlauteren Praktiken auseinanderzusetzen.

Halten Sie sich an diese Grundprinzipien: Sammeln Sie zuerst alle Vertragsdaten, versenden Sie Ihre Kündigung schriftlich per E-Mail oder Einschreiben, und bewahren Sie alle Bestätigungen auf. Falls Tourenfahrer versucht, Ihnen dennoch Geld zu berechnen, haben Sie die Beweise, um sich zu wehren.

Die Schweizer Gesetze schützen Sie vor automatischen Verlängerungen ohne Zustimmung. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Konsumentenschutzgesetz sind Ihre Werkzeuge, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Tocancel hat tausenden von Schweizer Konsumenten dabei geholfen, ihre Abos sicher zu kündigen und unerwünschte Abbuchungen zu stoppen. Nutzen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, befolgen Sie die Checkliste, und Sie werden Tourenfahrer ohne Komplikationen los. Falls Sie später Fragen haben oder auf Widerstand stossen, ist Tocancel (tocancel.com) hier, um Sie zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen – Tourenfahrer

Was ist Tourenfahrer?

Tourenfahrer ist eine abonnierbare Motorradzeitschrift mit Reiseberichten, Tests und Zubehörthemen. Das Jahresabo umfasst 12 Ausgaben.

Wie kann ich mein Tourenfahrer-Abo kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail oder Brief an die Syburger Verlag GmbH. Ein gesicherter Klickpfad im Kundenkonto wurde nicht bestätigt.

Was sollte ich vor der Kündigung prüfen?

Prüfen Sie Ihr aktuelles Abo, die letzte Rechnung und den ungefähren Verlängerungstermin, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Wie lange läuft mein Abo nach der Kündigung?

Das Abo läuft bis zum Ende der aktuellen Laufzeit weiter, bevor es endet. Überprüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen für Details.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich Ihr Abo automatisch um weitere zwölf Monate gemäß den AGB von Tourenfahrer.

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